Mit den neuen Änderungen im Bundesmeldegesetz ist zum 1. November 2016 die erst vor einem Jahr eingeführte Verpflichtung für den Vermieter, dem Mieter bei Auszug eine entsprechende Bestätigung auszustellen, schon wieder entfallen.
Bei Einzug eines neuen Mieters muss aber nach wie vor die Wohnungsgeberbestätigung ausgestellt werden.